Pflegeberatung nach §37 SGB XI

Pflegeberatung nach §37 SGB XI

Pflegeberatung nach §37 SGB XI

Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI

Pflegenest Bottrop bietet Pflegeberatung gemäß §37 Abs. 3 SGB XI an.

Was ist ein Beratungseinsatz?

Wenn Sie pflegebedürftig sind, Pflegegeld erhalten und einen Pflegegrad haben, jedoch keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, müssen Sie eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen.

Pflegegrad 1 bis 3

Die Beratung ist hierbei alle sechs Monate erforderlich.

Pflegegrad 4 und 5

In diesen Pflegegraden erfolgt die Beratung vierteljährlich.

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