Behandlungspflege

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Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst alle pflegerischen Maßnahmen, die auf ärztliche Anordnung hin ausgeführt werden. Diese medizinischen Leistungen dürfen laut Sozialgesetzbuch V (SGB V) nur von examiniertem Pflegepersonal erbracht werden – sowohl für Patientin häuslicher Umgebung als auch in stationären Einrichtungen wie der Nacht- und Kurzzeitpflege oder Pflegeheimen.

Zu den Aufgaben der Behandlungspflege gehören unter anderem:

  • Wundversorgung
  • Verbandswechsel
  • Medikamentengabe
  • Behandlung von Druckgeschwüren (Dekubitus)
  • Messen von Blutdruck und Blutzucker

sowie viele weitere medizinische Pflegemaßnahmen.

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