Die Behandlungspflege umfasst alle pflegerischen Maßnahmen, die auf ärztliche Anordnung hin ausgeführt werden. Diese medizinischen Leistungen dürfen laut Sozialgesetzbuch V (SGB V) nur von examiniertem Pflegepersonal erbracht werden – sowohl für Patientin häuslicher Umgebung als auch in stationären Einrichtungen wie der Nacht- und Kurzzeitpflege oder Pflegeheimen.
Zu den Aufgaben der Behandlungspflege gehören unter anderem:
sowie viele weitere medizinische Pflegemaßnahmen.